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Pflichtteil – Ihr Recht im Erbfall

Wir setzen Ihr Recht durch und wehren unberechtigte Forderungen ab.

Im Erbfall geht es oft um große Vermögenswerte – und nicht selten auch um familiäre Konflikte. Ob Sie Ihren Pflichtteil einfordern möchten oder als Erbe mit Forderungen konfrontiert sind: Unsere Kanzlei in Hamburg vertritt Ihre Interessen mit Erfahrung, Diskretion und Durchsetzungskraft.

Gerade wenn Immobilien, Unternehmenswerte oder komplexe Nachlässe betroffen sind, ist professionelle Unterstützung entscheidend. Wir begleiten Sie persönlich und auf Augenhöhe – damit Sie den Überblick behalten und in dieser schwierigen Lebensphase rechtssicher handeln können.

Wer in dieser Situa­tion einen Anwalt für Erbrecht konsul­tiert, behält den Über­blick und kann diese schwie­rige Lebens­phase gelassener meistern.

Unsere Leistungen im Pflichtteilsrecht

  • Prüfung, ob und in welcher Höhe Pflichtteilsansprüche bestehen.

  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen.

  • Verteidigung von Erben gegen unberechtigte oder überhöhte Forderungen.

  • Prüfung und Erstellung von Nachlassverzeichnissen.

  • Auskunfts- und Wertermittlungsfragen rechtssicher klären.

  • Beratung zu Sonderthemen wie Pflichtteilsverzicht, Pflichtteilsstrafklauseln oder Vorausempfängen.

Gemeinsam mit Ihnen
finden wir Klar­heit und
Hand­lungs­sicher­heit

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Schrei­ben Sie uns eine Nach­richt über das unten­ste­hende Kontakt­formular oder rufen Sie uns direkt an:

Tel. 040 300 6188-440

Anrede

Wenn Sie möch­ten, schil­dern Sie uns kurz Ihre Situ­ation. Alter­nativ lassen Sie das Nach­richten­feld einfach frei.

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FAQ – Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Pflichtteil und Erbteil?

Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch – nicht mit einem Erbanteil gleichzusetzen. Der Erbe erhält Vermögensanteile, der Pflichtteilsberechtigte einen Geldbetrag.

Wie lange kann ein Pflichtteilsanspruch geltend gemacht werden?

Die gesetzliche Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre ab Kenntnis von Erbfall und Enterbung. Beginnend zum Ende des maßgeblichen Jahres.

Woher weiß ich, wie hoch mein Pflichtteilsanspruch ist?

Durch das Nachlassverzeichnis und dem Anspruch auf Auskunft und Wertermittlung gegenüber dem Erben, erhalten Sie Kenntnis über den Nachlasswert, anhand dessen die Höhe des Pflichtteilsanspruchs berechnet wird.

Was ist ein Pflichtteilsanspruch?

Der Pflichtteilsanspruch ist der gesetzliche Mindestanteil bestimmter naher Angehöriger am Nachlass trotz einer Enterbung. Pflichtteilsberechtigt sind die Abkömmlinge, die Ehepartner sowie unter bestimmten Voraussetzungen die Eltern. Der Anspruch beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein reiner Geldanspruch gegen die Erben.

Welche Kosten entstehen bei einer erbrechtlichen Beratung?

Für eine einmalige Beratung fällt eine Beratungsgebühr von EUR 249,90 brutto an. Sobald darüberhinausgehende Tätigkeiten erfolgen (z. B. Schriftverkehr, Vertragsgestaltung, Vertretung etc.), wird eine Vergütungsvereinbarung getroffen.

Muss ich als Ihr Mandant in Hamburg ansässig sein?

Nein, unsere Kanz­lei betreut von ihren drei Stand­orten aus Man­danten sowohl in ganz Deutsch­land als auch inter­natio­nal.

Für ein persön­liches Bera­tungs­gespräch mit Ihnen emp­fehlen wir jedoch vorzugs­weise einen Termin in unse­rem Ham­burger Büro. Auf­bauend auf unserer tele­fonischen Erst­einschät­zung Ihrer indi­vidu­ellen Situa­tion können wir so dafür sorgen, dass weitere kom­petente Kollegen, etwa aus unserer Steuer­bera­tung, bei diesem Bera­tungs­gespräch anwesend sind, um Sie fach­über­greifend zu beraten und Chancen und Hand­lungs­spiel­räume zu finden.

Sollte die Anreise nach Hamburg für Sie nicht mög­lich oder gewünscht sein, bieten wir nach Mög­lich­keit auch ein virtu­elles Gespräch per Video­konfe­renz (MS Teams) an.

Welche Unterlagen sollte ich zum ersten Termin mitbringen?

Falls sich Ihr Anlie­gen auf ein Testa­ment oder einen Erb­vertrag bezieht, wären diese Doku­mente auf­grund der kon­kreten Formu­lie­rungen hilf­reich. Für den Fall, dass ein Testa­ment oder ein Erb­vertrag vom Nach­lass­gericht eröff­net wurde, ist das Eröff­nungs­proto­koll des Gerichts – besten­falls mit Angabe des Zugangs bei Ihnen – emp­fehlens­wert. Dies gilt ins­beson­dere, wenn Sie erwägen, eine Erb­schaft aus­zu­schlagen.

Ihre Ansprech­partnerin für Erb­recht