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September 2022

Die Aus­schla­gung eines Erbes als steuer­opti­mier­te Form der Ver­mögens­über­tragung

Renneberg Praxis­beispiel – Fokus­thema: Erben & Ver­schen­ken

Bei der Erb­schaft von großen Ver­mögen stellt sich viel­fach die Frage, wie man die Ver­mögens­werte steuer­günstig in die nach­folgende Gene­ration überträgt. Es ist in jedem Fall rat­sam, sich schon zu Leb­zeiten mit der Über­tragung des Ver­mögens auf den über­lebenden Ehe­gatten oder auf die Abkömm­linge zu beschäf­tigen.

Sofern eine Rege­lung zu Leb­zeiten nicht erfolgt, gibt es nur noch wenige Mög­lich­keiten, steuer­opti­miert zu ver­erben. Eine Mög­lichkeit bildet die „Aus­schla­gung des Erbes“. In bestimm­ten Kon­stella­tionen kann diese unge­wöhn­liche Heran­gehens­weise das Opti­mum für eine steuer­sparende Über­tragung von Ver­mögens­teilen auf die nach­folgen­den Gene­ratio­nen dar­stellen.

Der wicht­igste Vorteil der Aus­schlagung ist, dass die Frei­beträge des Aus­schlagen­den gegen­über seinen eigenen Erben unberührt bleiben. Außer­dem ist die Aus­schlagung keine Schen­kung des Aus­schlagen­den an den nach­folgen­den Erben. Es entsteht somit – getreu dem Motto, wer nicht erbt, kann nicht schenken – keine Schen­kung­steuer durch die Ausschlagung des Erbes.

Dies sei anhand des folgen­den Bei­spiels erläu­tert:

Die verwit­wete Groß­mutter Karin ver­stirbt und hat ihre einzige Tochter Uta als allei­nige Erbin ein­gesetzt. Das Erbe beläuft sich auf Bar­mittel in Höhe von 200.000 €.

Uta hat eine Tochter, die Sandra. Uta ist ihrer­seits sehr ver­mögend und daher nicht auf das Erbe ihrer Mutter ange­wiesen. Sie will viel­mehr ihr eigenes Ver­mögen steuer­schonend durch Schen­kungen auf ihre Tochter Sandra über­tragen.

In diesem Fall ist die optimale Lösung die Ausschlagung des Erbes durch Uta!

Durch die Aus­schla­gung tritt an die Stelle der Uta die Enke­lin Sandra. Diese kann unter Aus­nutzung des Frei­betr­ages in Höhe von 200.000 € die gesam­ten Bar­mittel ohne Schen­kung­steuer von Ihrer Groß­mutter verein­nahmen. Durch die Aus­schla­gung bleibt der Frei­betrag in Höhe von 400.000 €, den Uta inner­halb eines 10-Jahres-Zeit­raums bei Schen­kungen an ihre Tochter Sandra in Anspruch nehmen kann, unbe­rührt. Dem­ent­sprechend kann Sandra 200.000 € von Ihrer Groß­mutter und inner­halb von 10 Jahren bis zu 400.000 € von Ihrer Mutter Uta erhal­ten. Ohne die Aus­schlagung würde sich der Betrag der steuer­freien Schen­kung auf maximal 400.000 € belaufen.

Aber Obacht: bei der Aus­schlagung sind eine Reihe for­maler Punkte zu beachten:

  • Die Ausschlagung wird z. B. nur wirksam, wenn sie innerhalb einer Frist von 6 Wochen erfolgt.
  • Zudem kann die Ausschlagung nur formwirksam beim Amtsgericht bzw. vor einem Notar vorgenommen werden. Die einfache Schriftform ist nicht ausreichend.

Für weitere Informationen können Sie mich auch gerne direkt kontaktieren.


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