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In Ihrem Bekann­ten­kreis ist jemand ver­stor­ben oder Sie möchten schon jetzt Ihre Vor­sorge planen?

Wir schaffen Klarheit.

Ein Erbfall bringt oft emotio­nalen Stress mit sich, und es bleibt wenig Zeit, um zahl­reiche orga­nisato­rische Aufgaben zu bewäl­tigen. Auch bei der Vorsorge­planung gibt es wichtige Aspekte, die berück­sichtigt werden müssen.

Wer in dieser Situa­tion einen Anwalt für Erbrecht konsul­tiert, behält den Über­blick und kann diese schwie­rige Lebens­phase gelassener meistern.

Gemeinsam mit Ihnen
finden wir Klar­heit und
Hand­lungs­sicher­heit

Jetzt Termin für eine unver­bind­liche Erst­einschät­zung verein­baren!

Wir sind eine Wirt­schafts­kanzlei mit über 80 Mitar­beitern und den vier Schwer­punkten Rechts­beratung, Steuer­beratung, Unter­nehmens­beratung und Wirt­schafts­prüfung.

Ihre Ansprech­partnerin für Erb­recht

Jessica Beberok

Jessica Beberok
Rechtsanwältin in Anstellung

So können wir Ihnen helfen

Wir unter­stützen Sie rund um das Thema Erb­recht: Vor dem Ein­tritt eines Erb­falls im Rahmen der Vor­sorge­planung und nach dem Ein­tritt eines Erb­falls zum Bei­spiel als Erbe, Pflicht­teils­berech­tigter oder Ver­mächtnis­nehmer.

Vor dem Erbfall (Vor­sorge­planung)

Bei der Vor­sorge ist es wich­tig, die eige­nen Vor­stellun­gen und Wünsche mit den recht­lichen Möglich­keiten in Ein­klang zu bringen. Dabei helfen wir gerne.

  • Bera­tung hin­sicht­lich der gesetz­lichen und testa­menta­rischen Erb­folge
  • Erstel­lung von Testa­menten und Vor­sorge­dokumen­ten (z.B. Patien­ten­verfü­gungen oder Vor­sorge­voll­machten)
  • Prüfung bereits beste­hender Testa­mente
  • Beratung zur Ent­erbung, Ein­setzung testa­menta­rischer Erben und An­ord­nung von Vermächt­nissen

Nach dem Eintritt des Erbfalls

Sobald der Erb­fall ein­tritt, sollte eine kom­petente recht­liche Bera­tung der erste Schritt sein, um die not­wen­dige Unter­stützung zu gewähr­leisten. Dabei stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

  • Fach­liche Bera­tung und Beglei­tung bei einem ein­getre­tenen Erb­fall
  • Gericht­liche/außer­gericht­liche Ver­tretung bei Erb­streitig­keiten
  • Erb­ausein­ander­setzungen von Erben­gemein­schaften
  • Abwehr und Geltend­machung von Pflicht­teils­ansprüchen
  • Abwehr und Geltend­machung von Pflicht­teils­ergän­zungs­ansprüchen auf­grund von Schen­kungen vor dem Erbfall
  • Nach­lass­abwick­lung
  • Erfüllung von Vermächt­nissen
  • Aus­legung und Anfech­tung von Testa­menten
  • Ein­sprüche gegen Erb­scheins­anträge

Ganzheitliche Beratung – aus einer Hand

Durch unser fach­über­greifen­des MultiFokus-Bera­tungs­konzept können wir Per­sonen, die erb­recht­lichen Handlungs­bedarf sehen, eine inte­grierte 360°-Beratung bieten. Wir stellen Ihnen nicht nur eine erfah­rene Anwältin für Erb­recht zur Seite, sondern auch ein kom­petentes Team von Steuer­beratern. Dieser Rund­umblick – auch auf steuer­liche Aspekte – kann für Sie Perspek­tiven eröffnen, die deut­lich über eine rein erb­recht­liche Beratung hinaus­gehen.

Vor dem Erbfall

  • Steuer­opti­mierte leb­zeitige Schen­kungen
  • Unter­nehmens­nachfolge
  • Grün­dung von Familien­stif­tungen
  • Grün­dung von Familien­gesell­schaften

Nach dem Eintritt des Erbfalls

  • Erstel­lung der Erb­schaft­steuer­erklärung
  • Ein­sprüche gegen Erb­schaft­steuer­bescheide

Sie möchten mehr über uns und unsere Fach­gebiete wissen? Auf unserer Website finden Sie weitere Infor­mationen – auch zu den Schwer­punkten Erb­recht und Steuer­bera­tung.

Nutzen Sie unser Ange­bot für eine unver­bind­liche erste Ein­schät­zung Ihres Anlie­gens!

  • Kontak­tieren Sie uns zunächst per Telefon oder Kontakt­formular für eine Termin­verein­barung.
  • Bei dem folgen­den Gespräch zur Ein­schät­zung Ihrer persön­lichen Lage können Sie uns Ihre aktu­elle Situa­tion und Ihr Anliegen in Ruhe schil­dern. Wir werden Ihnen Perspek­tiven auf­zeigen und die nächsten Schritte emp­fehlen.
  • Nach diesem Termin ent­scheiden allein Sie, wie es weiter­geht.

So finden Sie uns

Wir sind an drei Stand­orten im nord­deut­schen Raum ver­treten und betreuen mit unseren Anwälten und Beratern Man­danten sowohl in ganz Deutsch­land als auch inter­national.

Für Ihre schnelle und unver­bind­liche Erst­einschät­zung ist unser Ham­burger Büro zustän­dig:

Renneberg Wirtschaftskanzlei
Am Sandtorkai 50 (SKAI)
20457 Hamburg
→ Google Maps

FAQ – Häufige Fragen

Muss ich als Ihr Mandant in Hamburg ansässig sein?

Nein, unsere Kanz­lei betreut von ihren drei Stand­orten aus Man­danten sowohl in ganz Deutsch­land als auch inter­natio­nal.

Für ein persön­liches Bera­tungs­gespräch mit Ihnen emp­fehlen wir jedoch vorzugs­weise einen Termin in unse­rem Ham­burger Büro. Auf­bauend auf unserer tele­fonischen Erst­einschät­zung Ihrer indi­vidu­ellen Situa­tion können wir so dafür sorgen, dass weitere kom­petente Kollegen, etwa aus unserer Steuer­bera­tung, bei diesem Bera­tungs­gespräch anwesend sind, um Sie fach­über­greifend zu beraten und Chancen und Hand­lungs­spiel­räume zu finden.

Sollte die Anreise nach Hamburg für Sie nicht mög­lich oder gewünscht sein, bieten wir nach Mög­lich­keit auch ein virtu­elles Gespräch per Video­konfe­renz (MS Teams) an.

Wie schnell bekomme ich einen Erst­einschät­zungs-Termin?

Nach Ihrer Kontakt­auf­nahme kann oft bereits sofort oder am selben Tag ein erstes Tele­fon­gespräch mit Ihnen erfol­gen, spä­testens jedoch werk­tags inner­halb von 24 Stunden.

Welche Unterlagen sollte ich zum ersten Termin mitbringen?

Falls sich Ihr Anlie­gen auf ein Testa­ment oder einen Erb­vertrag bezieht, wären diese Doku­mente auf­grund der kon­kreten Formu­lie­rungen hilf­reich. Für den Fall, dass ein Testa­ment oder ein Erb­vertrag vom Nach­lass­gericht eröff­net wurde, ist das Eröff­nungs­proto­koll des Gerichts – besten­falls mit Angabe des Zugangs bei Ihnen – emp­fehlens­wert. Dies gilt ins­beson­dere, wenn Sie erwägen, eine Erb­schaft aus­zu­schlagen.


Verein­baren Sie jetzt einen unver­bind­lichen Telefon­termin zur Erst­einschät­zung!

Schrei­ben Sie uns eine Nach­richt über das unten­ste­hende Kontakt­formular oder rufen Sie uns direkt an:

Tel. 040 300 6188-440

Anrede

Wenn Sie möch­ten, schil­dern Sie uns kurz Ihre Situ­ation. Alter­nativ lassen Sie das Nach­richten­feld einfach frei.

* Bitte ausfüllen, damit wir uns bei Ihnen zurückmelden können.