Wir schaffen Klarheit.
Ein Erbfall bringt oft emotionalen Stress mit sich, und es bleibt wenig Zeit, um zahlreiche organisatorische Aufgaben zu bewältigen. Auch bei der Vorsorgeplanung gibt es wichtige Aspekte, die berücksichtigt werden müssen.
Wer in dieser Situation einen Anwalt für Erbrecht konsultiert, behält den Überblick und kann diese schwierige Lebensphase gelassener meistern.
Wir sind eine Wirtschaftskanzlei mit über 80 Mitarbeitern und den vier Schwerpunkten Rechtsberatung, Steuerberatung, Unternehmensberatung und Wirtschaftsprüfung.
Jessica Beberok
Rechtsanwältin in Anstellung
Wir unterstützen Sie rund um das Thema Erbrecht: Vor dem Eintritt eines Erbfalls im Rahmen der Vorsorgeplanung und nach dem Eintritt eines Erbfalls zum Beispiel als Erbe, Pflichtteilsberechtigter oder Vermächtnisnehmer.
Vor dem Erbfall (Vorsorgeplanung)
Bei der Vorsorge ist es wichtig, die eigenen Vorstellungen und Wünsche mit den rechtlichen Möglichkeiten in Einklang zu bringen. Dabei helfen wir gerne.
Nach dem Eintritt des Erbfalls
Sobald der Erbfall eintritt, sollte eine kompetente rechtliche Beratung der erste Schritt sein, um die notwendige Unterstützung zu gewährleisten. Dabei stehen wir Ihnen gerne zur Seite.
Durch unser fachübergreifendes MultiFokus-Beratungskonzept können wir Personen, die erbrechtlichen Handlungsbedarf sehen, eine integrierte 360°-Beratung bieten. Wir stellen Ihnen nicht nur eine erfahrene Anwältin für Erbrecht zur Seite, sondern auch ein kompetentes Team von Steuerberatern. Dieser Rundumblick – auch auf steuerliche Aspekte – kann für Sie Perspektiven eröffnen, die deutlich über eine rein erbrechtliche Beratung hinausgehen.
Vor dem Erbfall
Nach dem Eintritt des Erbfalls
Sie möchten mehr über uns und unsere Fachgebiete wissen? Auf unserer Website finden Sie weitere Informationen – auch zu den Schwerpunkten Erbrecht und Steuerberatung.
Wir sind an drei Standorten im norddeutschen Raum vertreten und betreuen mit unseren Anwälten und Beratern Mandanten sowohl in ganz Deutschland als auch international.
Für Ihre schnelle und unverbindliche Ersteinschätzung ist unser Hamburger Büro zuständig:
Renneberg Wirtschaftskanzlei
Am Sandtorkai 50 (SKAI)
20457 Hamburg
→ Google Maps
Nein, unsere Kanzlei betreut von ihren drei Standorten aus Mandanten sowohl in ganz Deutschland als auch international.
Für ein persönliches Beratungsgespräch mit Ihnen empfehlen wir jedoch vorzugsweise einen Termin in unserem Hamburger Büro. Aufbauend auf unserer telefonischen Ersteinschätzung Ihrer individuellen Situation können wir so dafür sorgen, dass weitere kompetente Kollegen, etwa aus unserer Steuerberatung, bei diesem Beratungsgespräch anwesend sind, um Sie fachübergreifend zu beraten und Chancen und Handlungsspielräume zu finden.
Sollte die Anreise nach Hamburg für Sie nicht möglich oder gewünscht sein, bieten wir nach Möglichkeit auch ein virtuelles Gespräch per Videokonferenz (MS Teams) an.
Nach Ihrer Kontaktaufnahme kann oft bereits sofort oder am selben Tag ein erstes Telefongespräch mit Ihnen erfolgen, spätestens jedoch werktags innerhalb von 24 Stunden.
Falls sich Ihr Anliegen auf ein Testament oder einen Erbvertrag bezieht, wären diese Dokumente aufgrund der konkreten Formulierungen hilfreich. Für den Fall, dass ein Testament oder ein Erbvertrag vom Nachlassgericht eröffnet wurde, ist das Eröffnungsprotokoll des Gerichts – bestenfalls mit Angabe des Zugangs bei Ihnen – empfehlenswert. Dies gilt insbesondere, wenn Sie erwägen, eine Erbschaft auszuschlagen.
E-Mail: hamburg@renneberg-gruppe.de
Tel. 040 300 6188-400
E-Mail: goettingen@renneberg-gruppe.de
Tel. 0551 770 771-0
E-Mail: : gleichen@renneberg-gruppe.de
Tel. 05508 9766-0
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