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Drohende Zahlungsunfähigkeit? In 24h Klarheit über Ihre Optionen.

Sanierung und Restrukturierung statt vorschnell an Insolvenz denken.

Liquiditätsengpass, Druck von Banken oder Gläubigern oder drohende Zahlungsunfähigkeit? Je früher Sie handeln, desto mehr Möglichkeiten bestehen, Ihr Unternehmen zu stabilisieren und eine Insolvenz zu vermeiden.

Wir unterstützen Sie dabei, die Situation einzuordnen und die passenden Handlungsoptionen zu entwickeln – von Schuldenbereinigung und Gläubigerverhandlungen über Restrukturierung nach dem StaRUG bis zur Sanierung in Eigenverwaltung.

Ihre Sparringspartner in der Krise.

Sebastian Kölln

Sebastian Kölln
Partner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

  • Langjährige Erfahrung in der Sanierung und Restrukturierung von Unternehmen
  • Spezialisiert auf Insolvenz- und Sanierungsrecht
  • Ausgezeichnet in The Best Lawyers in Germany™ 2026 im Bereich Restrukturierungs- und Insolvenzrecht
Sebastian Kölln

Dr. Matthias Lindgen
Rechtsanwalt 

  • Seit vielen Jahren spezialisiert auf Sanierungs- und Insolvenzrecht
  • Promotion im Insolvenzrecht
  • Erfahrung insbesondere mit Restrukturierungen, Eigenverwaltungen und Insolvenzplänen

Kurzfristige Unterstützung in der Unternehmenskrise.

Gerade bei Liquiditätsproblemen oder drohender Zahlungsunfähigkeit sind die Anliegen häufig dringlich.

Deshalb gilt bei uns: Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden nach Ihrer Anfrage bei Ihnen, um einen kurzfristigen Beratungstermin zu vereinbaren.

Schreiben Sie uns eine Nachricht über das untenstehende Kontaktformular:

Anrede

Wenn Sie möchten, schildern Sie uns kurz Ihre Situation oder nennen Sie uns einige Stichworte zu Ihrer Problemstellung. Alternativ können Sie das Nachrichtenfeld einfach freilassen. 

* Bitte ausfüllen, damit wir uns bei Ihnen zurückmelden können.

Wege aus der Unternehmenskrise

Nicht jede Unternehmenskrise muss in einer Insolvenz enden. Je nach Situation kommen unterschiedliche Wege zur Stabilisierung und Sanierung in Betracht. Wir prüfen mit Ihnen, welche Möglichkeiten für Ihr Unternehmen bestehen – von der Restrukturierung und Schuldenbereinigung über Lösungen mit Banken und anderen Gläubigern bis hin zur Eigenverwaltung.

  • Außerinsolvenzrechtliche Unternehmenssanierung: Verfahren nach dem StaRUG
  • Schulden-
    bereinigungsverfahren
  • Schuldenbereinigungsplan
  • Beratung zu Vor- und Nachteilen eines Insolvenzverfahrens
  • Antragstellung für eine Insolvenz
  • Vertretung im Insolvenzverfahren
  • Schutzschirmverfahren
  • Insolvenz in Eigenverwaltung
  • Organhaftung
  • Insolvenzanfechtung
  • Gläubigerstrategien

FAQ – Häufige Fragen

Muss ich als Ihr Mandant in Hamburg ansässig sein?

Nein, unsere Kanzlei betreut von ihren drei Standorten aus Mandanten sowohl in ganz Deutschland als auch international.

Für unser kostenfreies erstes Treffen mit Ihnen empfehlen wir jedoch vorzugsweise einen persönlichen Termin in unserem Hamburger Büro. Aufbauend auf unserer ersten Bewertung der individuellen Situation Ihres Unternehmens können wir so dafür sorgen, dass ggf. weitere kompetente Kollegen aus unserer Rechts- und Unternehmensberatung bei diesem kostenfreien Erstgespräch anwesend sind, um Sie fachübergreifend zu beraten und Chancen und Handlungsspielräume zu finden.

Sollte die Anreise nach Hamburg für Sie nicht möglich oder gewünscht sein, bieten wir nach Möglichkeit auch ein virtuelles Gespräch per Videokonferenz (MS Teams) oder ein Treffen bei Ihnen vor Ort an.

Lässt sich eine Insolvenz meines Unternehmens noch vermeiden?

Ja, je nach Stadium der Unternehmenskrise kann das möglich sein. Entscheidend ist, welche wirtschaftlichen und rechtlichen Handlungsspielräume noch bestehen.

Mögliche Wege sind beispielsweise eine außergerichtliche Sanierung, Vereinbarungen mit Banken und anderen Gläubigern, eine Schuldenbereinigung oder eine Restrukturierung nach dem StaRUG. Welche dieser Möglichkeiten für Ihr Unternehmen infrage kommt, prüfen wir gerne gemeinsam mit Ihnen.

Was muss ich als Geschäftsführer bei drohender Zahlungsunfähigkeit beachten?

Eine drohende Zahlungsunfähigkeit ist ein ernstes Warnsignal – gleichzeitig bestehen gerade in dieser Phase häufig noch Gestaltungsmöglichkeiten.

Neben einer Prüfung der Liquiditätsentwicklung können beispielsweise Verhandlungen mit Banken und anderen Gläubigern oder eine Restrukturierung nach dem StaRUG in Betracht kommen. Wir unterstützen Sie dabei, die Situation frühzeitig einzuordnen und die nächsten sinnvollen Schritte festzulegen.

Kann mein Unternehmen trotz eines Insolvenzverfahrens weitergeführt werden?

Ja. Ein Insolvenzverfahren bedeutet nicht automatisch das Ende eines Unternehmens.

Unter bestimmten Voraussetzungen können eine Eigenverwaltung oder ein Insolvenzplan Möglichkeiten bieten, den Geschäftsbetrieb fortzuführen und das Unternehmen zu sanieren. Ob diese Instrumente für Ihr Unternehmen geeignet sind, schauen wir uns gerne mit Ihnen an.

Ist eine Sanierung auch ohne Insolvenz möglich?

Ja, das kann je nach Ausgangslage möglich sein. Neben außergerichtlichen Vereinbarungen mit Gläubigern kommen beispielsweise eine Schuldenbereinigung oder eine Restrukturierung nach dem StaRUG infrage.

Je früher die Situation geprüft wird, desto mehr Handlungsmöglichkeiten können noch bestehen. Wir schauen uns gerne gemeinsam mit Ihnen an, welcher Weg für Ihr Unternehmen infrage kommt.

Wie lange dauert ein Insolvenzverfahren?

Wie lange ein Insolvenzverfahren dauert, hängt von verschiedenen Faktoren ab – etwa von der Größe und Struktur des Unternehmens, der Anzahl der Gläubiger und der Komplexität des Verfahrens. Eine pauschale Dauer lässt sich daher nicht nennen.

Wichtig ist: Ein Insolvenzverfahren bedeutet nicht, dass während dieser Zeit Stillstand herrscht. Möglichkeiten zur Fortführung und Sanierung des Unternehmens können bereits frühzeitig geprüft und umgesetzt werden. Gerne schauen wir gemeinsam mit Ihnen, welche Optionen in Ihrer konkreten Situation bestehen.