Ihre Anwälte für Erbrecht in Hamburg und Göttingen
Erbrecht
Das Erbrecht betrifft jeden von uns: Vor dem Eintritt eines Erbfalls im Rahmen der Vorsorgeplanung oder nach dem Eintritt eines Erbfalls als Erbe oder Pflichtteilsberechtigter.
Als Renneberg-Mandant haben Sie mit Ihrem Anwalt für Erbrecht in Hamburg und Göttingen jederzeit einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite. Von der Erstellung von Testamenten bis hin zur Abwicklung des Nachlasses betreuen wir Sie vollumfänglich in Ihren erbrechtlichen Belangen. Auch bei der gerichtlichen Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen stehen wir Ihnen bundesweit zur Verfügung.
Finden Sie den richtigen Anwalt in unserer Rechtsanwaltsgesellschaft
Schwerpunkte unserer Rechtsberatung im Erbrecht
Vor dem Erbfall (Vorsorgeplanung)
Beratung hinsichtlich der gesetzlichen und testamentarischen Erbfolge
Erstellung von Testamenten und Vorsorgedokumenten (z.B. Patientenverfügungen oder Vorsorgevollmachten)
Prüfung bereits bestehender Testamente
Beratung zur Enterbung, Einsetzung testamentarischer Erben und Anordnung von Vermächtnissen
Nach dem Eintritt des Erbfalls
Fachliche Beratung und Begleitung bei einem eingetretenen Erbfall
Gerichtliche/außergerichtliche Vertretung bei Erbstreitigkeiten
Erbauseinandersetzungen von Erbengemeinschaften
Abwehr und Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen
Abwehr und Geltendmachung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen aufgrund von Schenkungen vor dem Erbfall
Nachlassabwicklung
Erfüllung von Vermächtnissen
Auslegung und Anfechtung von Testamenten
Einsprüche gegen Erbscheinsanträge
Lernen Sie Ihre Ansprechpartnerin für Erbrecht kennen und erfahren Sie mehr über die Vorteile der Renneberg Rechtsberatung im Erbrecht: