Bei eingehenden Hinweisen stehen wir an Ihrer Seite. Nicht nur das Hinweisgeberschutzgesetz, auch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz fordern von Unternehmen die Einrichtung einer unternehmensinternen Meldestelle. Unternehmen ab 250 Mitarbeiter haben ab dem 2. Juli 2023, die meisten Unternehmen ab 50 Mitarbeiter haben spätestens ab dem 17. Dezember 2023, eine interne Meldestelle für Hinweisgeber vorzuhalten.
Doch damit allein ist es nicht getan. Auch bei der Entgegennahme von Hinweisen zu möglichen Verstößen, der Dokumentation sowie bei der Ermittlung und Bearbeitung von Verdachtsfällen, stehen wir Ihnen unterstützend und beratend zur Seite.
Nähere Informationen zum neuen Hinweisgebergesetz finden Sie auch in unserem Newsbeitrag zu diesem Thema vom Juni 2023.
Informieren Sie sich auch über die Renneberg Rechtsberatung im fachübergreifenden Zusammenspiel mit der Renneberg Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Unternehmensberatung:
E-Mail: hamburg@renneberg-gruppe.de
Tel. 040 300 6188-400
E-Mail: goettingen@renneberg-gruppe.de
Tel. 0551 770 771-0
E-Mail: : gleichen@renneberg-gruppe.de
Tel. 05508 9766-0
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.
Nur essenzielle Cookies akzeptieren
Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.