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Ihre Anwälte für Hinweisgebersysteme in Hamburg und Göttingen

Hinweisgebersysteme

Bei ein­gehenden Hinwei­sen stehen wir an Ihrer Seite. Nicht nur das Hinweis­geber­schutzgesetz, auch das Liefer­ketten­sorg­falts­pflichten­gesetz fordern von Unter­nehmen die Ein­rich­tung einer unter­nehmens­internen Melde­stelle. Unter­nehmen ab 250 Mitar­beiter haben ab dem 2. Juli 2023, die meisten Unter­nehmen ab 50 Mitar­beiter haben spätestens ab dem 17. Dezember 2023, eine interne Melde­stelle für Hinweis­geber vor­zuhalten.

Doch damit allein ist es nicht getan. Auch bei der Entgegen­nahme von Hin­weisen zu möglichen Verstößen, der Dokumen­tation sowie bei der Ermitt­lung und Bearbei­tung von Verdachts­fällen, stehen wir Ihnen unter­stützend und beratend zur Seite.

Finden Sie den richtigen Anwalt in unserer Rechtsanwalts­gesellschaft

Schwerpunkte unserer Rechtsberatung bei Hinweisgebersystemen

  • Beratung bei der Einrichtung eines Hinweisgebersystems
  • Bereitstellung einer Online-Meldestelle für vertrauliche aber auch anonyme Hinweise
  • Unterstützung bei dem Eingang und der Dokumentation von Hinweisen
  • Beratung bei der Ermittlung und rechtlichen Bewertung möglicher Verstöße
  • Support bei der Überwachung gesetzlicher Vorgaben und Fristen
  • Beistand bei außergerichtlichen, gerichtlichen oder behördlichen Verfahren

Nähere Informationen zum neuen Hinweisgebergesetz finden Sie auch in unserem Newsbeitrag zu diesem Thema vom Juni 2023.

Lernen Sie Ihre Ansprech­partnerin für Hinweis­geber­systeme kennen und erfahren Sie mehr über die Vorteile der Renneberg Rechts­beratung zu diesem Thema:

Informieren Sie sich auch über die Renneberg Rechtsberatung im fachübergreifenden Zusammenspiel mit der Renneberg Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Unternehmens­beratung: