Bei eingehenden Hinweisen stehen wir an Ihrer Seite. Nicht nur das Hinweisgeberschutzgesetz, auch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz fordern von Unternehmen die Einrichtung einer unternehmensinternen Meldestelle. Unternehmen ab 250 Mitarbeiter haben ab dem 2. Juli 2023, die meisten Unternehmen ab 50 Mitarbeiter haben spätestens ab dem 17. Dezember 2023, eine interne Meldestelle für Hinweisgeber vorzuhalten.
Doch damit allein ist es nicht getan. Auch bei der Entgegennahme von Hinweisen zu möglichen Verstößen, der Dokumentation sowie bei der Ermittlung und Bearbeitung von Verdachtsfällen, stehen wir Ihnen unterstützend und beratend zur Seite.