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Ihr Rechtsanwalt in Hamburg

Sebastian Kölln

Sebastian Kölln
Renneberg Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Partner
Rechtsanwalt
Fach­anwalt für Insol­venz-
und Sanie­rungs­recht

Beratungsschwerpunkte

  • Sanierung und Insolvenzrecht
  • Gesellschaftsrecht und Restrukturierung
  • Mergers & Acquisitions

Werdegang

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg absolvierte Sebastian Kölln sein Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht mit Stationen bei Wirtschaftskanzleien. Die Zulassung als Rechtsanwalt erfolgte 2014. Vor seinem Eintritt bei Renneberg war Sebastian Kölln als Rechtsanwalt bei einer der größten Insolvenzverwalter-Kanzleien in Norddeutschland tätig. Seit 2018 ist er Fachanwalt für Insolvenzrecht und betreut den Bereich Sanierung und Insolvenz am Standort Hamburg HafenCity.

Mitgliedschaften

  • Norddeutsches Insolvenzforum Hamburg e. V.
  • Hamburger Kreis für Sanierungs- und Insolvenzsteuerrecht e. V.
  • Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein (DAV) e. V.

Case Studys

Restruktu­rierung eines Energie- und Strom­versorgungs­technik­unternehmens
  • Ausgangslage: Ein Maschinen­bauunter­nehmen mit 250 Mitarbeitern stand wegen Auftrags­rückgängen und Liquiditäts­problemen vor der Insolvenz.
  • Ziel: Vermeidung der Insolvenz und Sicherung der Fortführung.
  • Maßnahmen: Verhandlung eines Zahlungs­aufschubs mit Gläubigern, Erstellung eines Sanierungs­konzepts nach IDW S6 und Aufsetzen eines Reverse Factoring.
Insolvenz­planverfahren in einem MedTech-Unter­nehmen mit digitalem Fokus
  • Ausgangslage: Ein MedTech-Unternehmen mit 400 Mitar­beitern meldete Insolvenz nach gescheiterter Übernahme an.
  • Ziel: Fortführung durch ein Insolvenz­plan­verfahren.
  • Maßnahmen: Erstellung eines Insolvenz­plans, Abstimmung mit Gläubigern, und Reduktion der Mietkosten.
Restruktu­rierung eines Textil­unternehmens im Schutz­schirm­verfahren
  • Ausgangslage: Ein Textil­unternehmen mit 100 Mitarbeitern geriet durch steigende Rohstoff­preise und Umsatz­einbrüche in eine akute Liquiditäts­krise und stand kurz vor der Insolvenz.
  • Ziel: Sicherung der Unternehmens­fortführung und Erhalt der Kern­arbeits­plätze.
  • Maßnahmen: Antrag auf ein Schutz­schirmv­erfahren, Verhandlung eines Interessen­ausgleichs für den Abbau von 15% der Stellen, Optimierung der Produktions­prozesse, und Erarbeitung eines Sanierungs­plans mit Gläubiger­zustimmung.
Insolvenz einer Holding­gesellschaft
  • Ausgangslage: Eine Holding mit Hotel- und Gastronomie­beteiligungen wurde pandemie­bedingt zahlungs­unfähig.
  • Ziel: Sanierung tragfähiger und Abwicklung nicht tragfähiger Tochter­gesell­schaften.
  • Maßnahmen: Durchführung über­tragender Sanierungen für profitable Unternehmen und Verhandlungen mit Investoren zur Veräußerung von Geschäfts­teilen.