September 2022
Renneberg Themenhinweis
Autor
Sebastian Kölln
Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht
Die aktuelle wirtschaftliche Lage bringt nicht nur kleinere Unternehmen oder Start-Ups in Schwierigkeiten. Auch größere Traditionsunternehmen aus dem Mittelstand haben mit den Folgen von Corona und dem Ukraine-Konflikt zu kämpfen.
So ist auch der Hamburger Schuhhändler Görtz ist zum Sanierungsfall geworden. Die Muttergesellschaft Ludwig Görtz GmbH hat ein Schutzschirmverfahren beantragt. Der Geschäftsbetrieb in den Filialen, der Zentrale in Hamburg und den beiden Zentrallagern läuft der Mitteilung zufolge uneingeschränkt weiter. „Alle Stores haben geöffnet“, hieß es. Es besteht also berechtigte Hoffnung für den Fortbestand und die nachhaltige Sanierung des Hamburger Traditionsunternehmens.
Aber wieso besteht diese berechtigte Hoffnung? Im Gegensatz zu anderen Unternehmen hat GÖRTZ sehr frühzeitig die vorhandene Option des Schutzschirmverfahrens zur Vermeidung einer Insolvenz genutzt. Neben dem Schutzschirmverfahren stehen jedoch auch noch das Eigenverwaltungsverfahren sowie das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsverfahren nach dem StaRUG zur Verfügung.
Die wichtigsten Punkte dieser Optionen haben wir in einem PDF-Dokument für Sie zusammengefasst, das Sie untenstehend herunterladen können.
Für weitere Informationen können Sie mich gerne auch direkt kontaktieren.
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