Viele Gründer oder Inhaber einer UG wissen nicht, dass laut Gesetz 25% des jeweiligen Jahresgewinns in eine Rücklage überführt werden müssen. Nicht selten kommt es aufgrund dieser Unkenntnis vor, dass Jahresgewinne unzulässig an die Gesellschafter ausgeschüttet werden.
Welche Folgen dies hat, zeige ich in der Renneberg Fallstudie eines real existierenden Unternehmens auf, die Sie untenstehend herunterladen können.
Gerne beantworte ich dazu weitere Fragen oder nehme Anregungen zu diesem Thema entgegen.
Beachten Sie dazu auch gerne unsere weiteren Beiträge auf der Renneberg Unternehmensseite bei LinkedIn – Sie sind herzlich eingeladen, Follower zu werden!