Zum Hauptinhalt springen
Renneberg Logo
Renneberg_Logo_Wortmarke_RGB

Jetzt eine unverbindliche Ersteinschätzung
erhalten und Termin vereinbaren.

Testament, Pflichtteil, Nachlass – wir begleiten Sie durch alle Fragen des Erbrechts

Ihr starker Partner in schwierigen Zeiten.

Im Erbfall geht es oft um große Vermögenswerte – und nicht selten auch um familiäre Konflikte. Ob Sie Ihren Pflichtteil einfordern möchten oder als Erbe mit Forderungen konfrontiert sind: Unsere Kanzlei in Hamburg vertritt Ihre Interessen mit Erfahrung, Diskretion und Durchsetzungskraft.

Gerade wenn Immobilien, Unternehmenswerte oder komplexe Nachlässe betroffen sind, ist professionelle Unterstützung entscheidend. Wir begleiten Sie persönlich und auf Augenhöhe – damit Sie den Überblick behalten und in dieser schwierigen Lebensphase rechtssicher handeln können.

Unsere Unterstützung im Erbrecht

  • Testamentsgestaltung und Vorsorge – damit Ihr Wille respektiert wird

  • Erbauseinandersetzung – um Streit unter Erben zu vermeiden oder zu lösen

  • Enterbung – Prüfung und Abwicklung von Pflichtteilsansprüchen

  • Unternehmensnachfolge – den Fortbestand Ihres Lebenswerks sichern

  • Vermächtnisse – von der testamentarischen Anordnung bis zur Geltendmachung

  • Testamentsanfechtung und -auslegung – klare Lösungen in unklaren Situationen

    Gemeinsam mit Ihnen
    finden wir Klar­heit und
    Hand­lungs­sicher­heit

    Jetzt eine unverbindliche Ersteinschätzung
    erhalten und Termin vereinbaren.

    Verein­baren Sie jetzt einen Termin!*

    Schrei­ben Sie uns eine Nach­richt über das unten­ste­hende Kontakt­formular oder rufen Sie uns direkt an:

    Tel. 040 300 6188-440

    Anrede

    Wenn Sie möch­ten, schil­dern Sie uns kurz Ihre Situ­ation. Alter­nativ lassen Sie das Nach­richten­feld einfach frei.

    * Bitte ausfüllen, damit wir uns bei Ihnen zurückmelden können.

    Ihre Ansprech­partnerin für Erb­recht

    FAQ – Häufige Fragen

    Muss ich als Ihr Mandant in Hamburg ansässig sein?

    Nein, unsere Kanz­lei betreut von ihren drei Stand­orten aus Man­danten sowohl in ganz Deutsch­land als auch inter­natio­nal.

    Für ein persön­liches Bera­tungs­gespräch mit Ihnen emp­fehlen wir jedoch vorzugs­weise einen Termin in unse­rem Ham­burger Büro. Auf­bauend auf unserer tele­fonischen Erst­einschät­zung Ihrer indi­vidu­ellen Situa­tion können wir so dafür sorgen, dass weitere kom­petente Kollegen, etwa aus unserer Steuer­bera­tung, bei diesem Bera­tungs­gespräch anwesend sind, um Sie fach­über­greifend zu beraten und Chancen und Hand­lungs­spiel­räume zu finden.

    Sollte die Anreise nach Hamburg für Sie nicht mög­lich oder gewünscht sein, bieten wir nach Mög­lich­keit auch ein virtu­elles Gespräch per Video­konfe­renz (MS Teams) an.

    Welche Unterlagen sollte ich zum ersten Termin mitbringen?

    Falls sich Ihr Anlie­gen auf ein Testa­ment oder einen Erb­vertrag bezieht, wären diese Doku­mente auf­grund der kon­kreten Formu­lie­rungen hilf­reich. Für den Fall, dass ein Testa­ment oder ein Erb­vertrag vom Nach­lass­gericht eröff­net wurde, ist das Eröff­nungs­proto­koll des Gerichts – besten­falls mit Angabe des Zugangs bei Ihnen – emp­fehlens­wert. Dies gilt ins­beson­dere, wenn Sie erwägen, eine Erb­schaft aus­zu­schlagen.