Januar 2026
Die neue Aktiv-Rente 2026 – Das Aktivrentengesetz kommt
Das Aktivrentengesetz, das der Bundestag am 5. Dezember 2025 beschlossen hat und zum 1. Januar 2026 in Kraft setzen will, sieht vor, dass Personen, die nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze weiterhin eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausüben, einen Steuerfreibetrag von bis zu 2.000 € monatlich auf ihre Einkünfte erhalten (§ 3 Nr. 21 EStG-neu). Ziel der Bundesregierung ist es, damit die Erwerbsbeteiligung älterer Menschen zu erhöhen und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
Doch bürgt das Aktivrentengesetz als Teil der aktuellen Rentenreform wirklich nur positive Anreize oder gibt es auch berechtigte Kritik. Eine kritsche Analyse über Pros und Cons des Aktivrentengesetzes:
1. Zielsetzung und Wirksamkeit
Das Gesetz soll die Erwerbstätigkeit im Rentenalter attraktiver machen und dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Kritiker bezweifeln, ob der steuerliche Anreiz ausreicht, um tatsächlich eine signifikante Steigerung der Erwerbsbeteiligung älterer Menschen zu erreichen.
2. Ungerechtigkeit zwischen Arbeitnehmern und Selbständigen?
Das Gesetz gilt ausschließlich für sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer, die die Regelaltersgrenze erreicht haben. Ausgeschlossen sind Selbstständige, Gewerbetreibende, Land- und Forstwirte, Beamte sowie geringfügig Beschäftigte. Dies wird teilweise als Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz kritisiert, da nicht alle Erwerbstätigen im Rentenalter von der Steuerbefreiung profitieren.
3. Bekämpfung des Fachkräftemangels
Die Bekämpfung des Fachkräftemangels ist eines der zentralen Ziele des Aktivrentengesetzes und anderer politischer Initiativen in Deutschland. Der Fachkräftemangel betrifft viele Branchen, insbesondere solche, die auf hochqualifizierte Arbeitskräfte angewiesen sind, wie zum Beispiel im Technologie- und Gesundheitswesen, aber auch im Handwerk und in der Industrie. Das Gesetz kann in gewissem Maße dazu beitragen, den Mangel an Fachkräften zu lindern, jedoch gibt es auch einige kritische Punkte, die man in diesem Zusammenhang berücksichtigen sollte. In was für einen Umfang das Aktivrentengesetz in Anspruch genommen wird, bleibt abzuwarten. Ein Schritt in die richtige Richtung gegen den Verlust von Fachkräften ist es jedoch allemal.
4. Sozialversicherungspflicht bleibt bestehen
Trotz Steuerfreiheit müssen weiterhin Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden. Auch Arbeitgeber müssen weiterhin Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung abführen.
Die Steuerfreiheit führt also nicht zu einer vollständigen Entlastung der Betroffenen. Der Nettolohn reduziert sich also um die Arbeitnehmeranteile zur Kranken- und Pflegeversicherung (und ggf. freiwillig zur Rentenversicherung). Der Arbeitgeber trägt weiterhin die Arbeitgeberanteile zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Damit wird auch der finanzielle Anreiz für einen Rentner gesenkt.
5. Kein Progressionsvorbehalt
Die steuerfreien Einkünfte unterliegen nicht dem Progressionsvorbehalt. Dies wird überwiegend positiv bewertet, da dadurch keine Erhöhung des Steuersatzes auf andere Einkünfte erfolgt. Ein Vorteil insbesondere, wenn der Rentner noch weitere Einkünfte aus anderen Einkunftsarten bezieht.
6. Verwaltungsaufwand und Nachweisführung
Insbesondere für Unternehmen und Steuerberater steigt mit der Einführung des Aktivrentengesetzes auch der Verwaltungsaufwand. Beispielhafte Gründe hierfür sind:
- Lohnsteuerabzugsverfahren: Die Steuerfreiheit des Arbeitslohns bis 2.000 EUR monatlich wird bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren durch den Arbeitgeber berücksichtigt. Der Arbeitgeber kürzt den Bruttoarbeitslohn um den steuerfreien Betrag und führt nur auf den übersteigenden Betrag Lohnsteuer ab.
- Aufzeichnungspflichten: Der steuerfreie Arbeitslohn ist im Lohnkonto des Arbeitgebers gesondert auszuweisen. Dies dient der Überprüfbarkeit der monatlichen Höchstgrenze von 2.000 EUR und verhindert eine Übertragung nicht ausgeschöpfter Freibeträge auf andere Monate.
- Lohnsteuerbescheinigung: Am Jahresende oder bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss der Arbeitgeber die steuerfreien Beträge in der Lohnsteuerbescheinigung ausweisen. Diese Bescheinigung wird elektronisch an das Finanzamt übermittelt.
- Mehrere Dienstverhältnisse: Um eine Mehrfachgeltendmachung des Freibetrags bei mehreren Arbeitgebern zu verhindern, muss der Arbeitnehmer bei Beschäftigungen mit Steuerklasse VI dem Arbeitgeber schriftlich bestätigen, dass der Freibetrag nicht bereits in einem anderen Dienstverhältnis beansprucht wird. Diese Bestätigung ist als Beleg zum Lohnkonto zu nehmen.
- Prüfung durch Finanzamt: Das Finanzamt kann anhand der elektronisch übermittelten Lohnsteuerbescheinigungen prüfen, ob der Freibetrag korrekt und nicht mehrfach in Anspruch genommen wurde.
7. Fazit
Aus steuerlicher Sicht hat das Aktivrentengesetz sowohl positiven als auch negativen Einfluss. Einerseits kann es durch die Verlängerung der Erwerbstätigkeit älterer Menschen zusätzliche Steuereinnahmen und Sozialversicherungsbeiträge generieren. Andererseits entstehen steuermindernde Effekte durch die Teilrente und zusätzliche Verwaltungskosten. Langfristig könnte das Gesetz zu höheren Rentenzahlungen führen, was die Rentenversicherung belasten könnte. Insgesamt hängt die Bewertung des Gesetzes stark davon ab, wie effektiv der Staat die zusätzliche Steuerlast managen und den Fachkräftemangel durch eine sinnvolle Nutzung der älteren Arbeitskräfte ausgleichen kann. Es bleibt jedoch festzuhalten, dass das Aktivrentengesetz als ein erster Schritt in die richtige Richtung anzusehen ist. Allgemein bekannte Probleme wie der Fachkräftemangel, die Belastung des Rentensystems und viele andere Herausforderungen müssen angegangen werden. Insofern ist das Aktivrentengesetz als ein erster Bestandteil vieler weiterer noch folgender Programme anzusehen, um Deutschland für die Zukunft stark, attraktiv und wettbewerbsfähig aufzustellen.
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Autor dieses Beitrags:
Friedrich Wille
Associate Partner
Steuerberater
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