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September 2024

Die Schritte zur Gründung einer Familienstiftung: Ein Leitfaden für langfristigen Vermögensschutz und -gestaltung

Die Gründung einer Familienstiftung ist ein bedeutender Schritt, der eine sorgfältige Planung und Umsetzung erfordert. Eine Familienstiftung bietet die Möglichkeit, Vermögenswerte zu schützen, langfristige Ziele zu verfolgen und steuerliche Vorteile zu nutzen. In diesem Artikel werden die einzelnen Schritte zur Gründung einer Familienstiftung detailliert erläutert.

1. Zielsetzung und Planung

Bevor der Gründungsprozess beginnt, ist es entscheidend, klare Ziele für die Familienstiftung zu definieren. Überlegungen zur langfristigen Vermögenssicherung und -verwaltung anzustellen und faire Regelungen zur Verteilung der Erträge der Familienstiftung innerhalb der Familie zu formulieren. Die Planung bildet die Grundlage für alle folgenden Schritte.

2. Rechtliche Beratung einholen

Aufgrund der Komplexität und rechtlichen Aspekte ist es unerlässlich, professionelle rechtliche Beratung von einem Experten für Stiftungsrecht einzuholen. Ein Anwalt mit Erfahrung in der Gründung von Familienstiftungen kann die rechtlichen Anforderungen und Möglichkeiten im Kontext der jeweiligen Gesetzgebung erläutern.

3. Festlegung der Stiftungsdokumente

Die Stiftungsdokumente bilden das rechtliche Gerüst der Familienstiftung. Hierzu gehören die Stiftungsgeschäft und die Satzung. Die Stiftungssatzung muss klare Bestimmungen zum Stiftungszweck, zur Struktur der Stiftung, zur Auswahl und Ablösung von Vorstandsmitgliedern, zur Vermögensverwaltung und Ertragsverteilung sowie zur Auflösung der Stiftung enthalten.

4. Benennung der Begünstigten

Es ist wichtig, die Begünstigten der Familienstiftung klar zu definieren. Dies können Familienmitglieder, zukünftige Generationen oder auch wohltätige Organisationen sein. Die Festlegung der Begünstigten hat Auswirkungen auf die Vermögensverwaltung und Ertragsverteilung im Rahmen der Stiftungszwecke. Die Einbindung künftiger Generation hat jedoch wesentlichen Einfluss auf die Ausnutzung des Schenkungssteuerprivilegs bei Gründung der Familienstiftung.

5. Auswahl und Bestellung des Vorstands

Der Vorstand ist für die Verwaltung und Umsetzung der Stiftungszwecke verantwortlich. Die Auswahl und Bestellung der Vorstandsmitglieder sollte aufgrund ihrer Fähigkeiten, Erfahrungen und Vertrauenswürdigkeit erfolgen. Die Bestellung sollte den Anforderungen der Stiftungssatzung entsprechen.

6. Eröffnung eines Bankkontos

Für die Familienstiftung wird ein separates Bankkonto eröffnet, das ausschließlich für die Vermögensverwaltung der Stiftung genutzt wird. Dies dient der klaren Trennung von Stiftungsvermögen und persönlichem Vermögen der Begünstigten.

7. Registrierung und Meldung

Stiftungsrecht ist Ländersache. Daher ist die Familienstiftung bei der örtlich zuständigen Behörde zu registrieren. Dies stellt sicher, dass die Stiftung rechtmäßig operiert und die erforderlichen rechtlichen Standards erfüllt.

8. Fortlaufende Verwaltung und Überwachung

Nach der Gründung erfordert die Familienstiftung eine kontinuierliche Verwaltung und Überwachung. Der Vorstand sollte regelmäßig die Einhaltung des Stiftungszweckes überprüfen, Vermögensverwaltungsstrategien überdenken und sicherstellen, dass alle rechtlichen und steuerlichen Verpflichtungen im Rahmen der Stiftungssatzung erfüllt werden. Darüber hinaus unterliegt auch die Familienstiftung der staatlichen Aufsicht.

9. Fazit: Familienstiftung als langfristige Vermögensstrategie

Die Gründung einer Familienstiftung ist ein mehrstufiger Prozess, der sorgfältige Planung, rechtliche Expertise und klare Zielsetzungen erfordert. Eine gut gestaltete Familienstiftung kann nicht nur den Vermögensschutz über Generationen hinweg gewährleisten, sondern auch steuerliche Vorteile nutzbar machen und eine nachhaltige Vermögensverwaltung ermöglichen. Professionelle Beratung und eine umfassende Planung sind unerlässlich, um die gewünschten Ziele zu erreichen und langfristig den Erfolg der Familienstiftung zu gewährleisten.

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Autor dieses Beitrags:

Thomas Loy
Partner und Steuerberater

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Autor dieses Beitrags:

Robin Kracht
Steuerberater in Anstellung

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