Bei der Erbschaft von großen Vermögen stellt sich vielfach die Frage, wie man die Vermögenswerte steuergünstig in die nachfolgende Generation überträgt. Es ist in jedem Fall ratsam, sich schon zu Lebzeiten mit der Übertragung des Vermögens auf den überlebenden Ehegatten oder auf die Abkömmlinge zu beschäftigen.
Sofern eine Regelung zu Lebzeiten nicht erfolgt, gibt es nur noch wenige Möglichkeiten, steueroptimiert zu vererben. Eine Möglichkeit bildet die „Ausschlagung des Erbes“. In bestimmten Konstellationen kann diese ungewöhnliche Herangehensweise das Optimum für eine steuersparende Übertragung von Vermögensteilen auf die nachfolgenden Generationen darstellen.
Der wichtigste Vorteil der Ausschlagung ist, dass die Freibeträge des Ausschlagenden gegenüber seinen eigenen Erben unberührt bleiben. Außerdem ist die Ausschlagung keine Schenkung des Ausschlagenden an den nachfolgenden Erben. Es entsteht somit – getreu dem Motto, wer nicht erbt, kann nicht schenken – keine Schenkungsteuer durch die Ausschlagung des Erbes.
Dies sei anhand des folgenden Beispiels erläutert:
Die verwitwete Großmutter Karin verstirbt und hat ihre einzige Tochter Uta als alleinige Erbin eingesetzt. Das Erbe beläuft sich auf Barmittel in Höhe von 200.000 €.
Uta hat eine Tochter, die Sandra. Uta ist ihrerseits sehr vermögend und daher nicht auf das Erbe ihrer Mutter angewiesen. Sie will vielmehr ihr eigenes Vermögen steuerschonend durch Schenkungen auf ihre Tochter Sandra übertragen.
In diesem Fall ist die optimale Lösung die Ausschlagung des Erbes durch Uta!
Durch die Ausschlagung tritt an die Stelle der Uta die Enkelin Sandra. Diese kann unter Ausnutzung des Freibetrages in Höhe von 200.000 € die gesamten Barmittel ohne Schenkungsteuer von Ihrer Großmutter vereinnahmen. Durch die Ausschlagung bleibt der Freibetrag in Höhe von 400.000 €, den Uta innerhalb eines 10-Jahres-Zeitraums bei Schenkungen an ihre Tochter Sandra in Anspruch nehmen kann, unberührt. Dementsprechend kann Sandra 200.000 € von Ihrer Großmutter und innerhalb von 10 Jahren bis zu 400.000 € von Ihrer Mutter Uta erhalten. Ohne die Ausschlagung würde sich der Betrag der steuerfreien Schenkung auf maximal 400.000 € belaufen.
Aber Obacht: bei der Ausschlagung sind eine Reihe formaler Punkte zu beachten: