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Juli 2024

Familien-KG: Kapitalstruktur und Steuervorteile für nachhaltigen Unternehmenserfolg

Die Gründung einer Familien-Kommanditgesellschaft (Familien-KG) bietet Familien mit Privat-und/oder Unternehmensvermögen eine flexible und steueroptimierte Struktur, sowohl in Hinblick auf einkommensteuerliche als auch in Hinblick auf erbschaftsteuerliche Sparpotentiale. In diesem Artikel werden zunächst die allgemeinen Vorteile einer Familien-KG beleuchtet. Im zweiten Teil liegt der Fokus auf den steuerlichen Vorteilen einer Familien-KG.

Allgemeine Vorteile einer Familien-KG

1. Familienbeteiligung und Unternehmenskontinuität

Die Familien-KG ermöglicht es Familienmitgliedern, sich als Kommanditisten an der Gesellschaft zu beteiligen, während gleichzeitig die Geschäftsleitung in den Händen von Komplementären liegt. Dies fördert die aktive Beteiligung der Familie am Unternehmen und sichert gleichzeitig die Kontinuität der Geschäftsführung. Die Entscheidungshoheit bleibt damit der übertragenden Generation vorbehalten.

2. Haftungsbeschränkung für Kommanditisten

Ein zentraler Vorteil der Familien-KG ist die Haftungsbeschränkung für Kommanditisten. Die persönliche Haftung der Kommanditisten ist auf ihre Einlage beschränkt, was für Familienmitglieder eine attraktive Option darstellt, da persönliches Vermögen insbesondere der Kinder geschützt bleibt.

3. Flexibilität in der Gesellschafterstruktur 

Durch die Möglichkeit, unterschiedliche Klassen von Gesellschaftern (Komplementäre und Kommanditisten) zu haben, bietet die Familien-KG eine hohe Flexibilität bei der Gestaltung der Gesellschafterstruktur. Dies ermöglicht eine individuelle Anpassung an die Bedürfnisse der Familie.

4. Kapitalaufnahme erleichtert

Die Familien-KG kann leichter Kapital aufnehmen als andere Gesellschaftsformen. Durch die Beteiligung externer Investoren als Kommanditisten kann zusätzliches Kapital für Wachstums- oder Investitionsprojekte akquiriert werden.

5. Asset Protection

Über die Vermögenswerte innerhalb der Familien-KG kann kein Gesellschafter allein verfügen. Somit ist selbst im Falle des Versterbens eines Gesellschafters sichergestellt, dass das ertrag bringende Vermögen langfristig im Familienverbund verbleibt. Gleichzeitig besteht über die Mehrheitsregelungen im Gesellschaftsvertrag die Möglichkeit, gewünschte Umstrukturierungen des Familienvermögens zu beschließen. Somit wird ein ausreichendes Maß an Vermögenssicherung bei gleichzeitiger Flexibilität erreicht.

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Autor dieses Beitrags:

Robin Kracht
Steuerberater in Anstellung

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kracht@renneberg-gruppe.de
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