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März 2024

Hurdle Shares – Geschäftsanteile mit negativen Liquidationspräferenzen

Renneberg Themenhinweis

Heinrich Kottik

Autor

Dipl.-Finanzwirt Heinrich Kottik 

RENNEBERG + PARTNER

Partner
Steuerberater

I. Was sind Hurdle Shares mit negativen Liquidationspräferenzen?

Bei Hurdle Shares handelt es sich um Geschäftsanteile an einer Kapitalgesellschaft vorzugsweise in der Rechtsform einer GmbH. Sie sind mit allen Rechten und Pflichten ausgestattet, die Bestandteil einer solchen Beteiligung sind. Die Begründung von Hurdle Shares im Rahmen einer Kapitalerhöhung der Kapitalgesellschaft bedürfen der notariellen Beurkundung und sind entsprechend in der Liste der Gesellschafter aufzunehmen.

Anders als bei gewöhnlichen Geschäftsanteilen, verbriefen Hurdle Shares jedoch kein Recht an den bis zum Zeitpunkt der Entstehung der Hurdle Shares (Begründungszeitpunkt) entstandenen offenen und stillen Reserven der Kapitalgesellschaft. Dies bedeutet, dass:

  • die Gewinnbeteiligung der Hurdle Shares für die bis zum Begründungszeitpunkt entstandenen Gewinne ausgeschlossen ist und
  • im Falle einer Veräußerung der Geschäftsanteile nehmen die Hurdle Shares am Veräußerungserlös nur in dem Maße teil, wie sich der Unternehmenswert ab dem Begründungszeitpunkt positiv entwickelt hat (Negative Liquidationspräferenzen).

Somit ist den Hurdle Shares im Begründungszeit kein eigener Wert beizumessen. Die Hurdle Shares können bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen zum Nominalwert erworben werden.

II. Einsatzbereiche für Hurdle Shares

Besonders geeignet sind Hurdle Shares in MBO-Situationen. Häufig können Schlüsselmitarbeiter*Innen – gerade im Fall ertragsstarker Gesellschaften – nicht den anteiligen Unternehmenswert finanzieren, um sich maßgeblich an der GmbH zu beteiligen. Werden hingegen Geschäftsanteile verbilligt an Mitarbeiter*Innen veräußert, sind erhebliche Lohnsteuern für den verbilligten Bezug zu zahlen.

Da es sich um echte Beteiligungen handelt, die auch mit entsprechenden Stimmrechten ausgestattet sind, sollte bei einer Mehrzahl von bezugsberechtigten Mitarbeitern eine Management Beteiligungsgesellschaft dazwischengeschaltet werden.

III. Gesellschaftsrechtliche Voraussetzungen

Erforderlich sind entsprechende Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag der Kapitalgesellschaft. Da die umfassenden Regelungen zu den Hurdle Shares im Fall einer GmbH Satzung im Handelsregister aufgenommen sind und somit Rückschlüsse auf die Bewertung und die spätere Exit-Erlösverteilung für die Öffentlichkeit zulassen, sollten die wesentlichen wirtschaftlichen Rahmendaten für die Hurdle Shares in einer Gesellschaftervereinbarung erfasst werden.

IV. Kommerzielle Voraussetzungen

Zur sachgerechten Abgrenzung – insbesondere der stillen Reserven der Kapitalgesellschaft – ist eine fiskalisch unangreifbare Bewertung vonnöten. Es ist sicherzustellen, dass im Begründungszeitpunkt keine stillen Reserven auf die Hurdle Shares überspringen. Eine Wertermittlung kann in Ermangelung eines Kurswertes aus Verkäufen von Geschäftsanteilen innerhalb des letzten Jahres erfolgen. Liegen auch solche Erkenntnisse nicht vor, ist der Wert des Unternehmens auf Grundlage ertragswertorientierter Verfahren zu schätzen. Das fiskalische vereinfachte Ertragswertverfahren führt bei Bewertungen im Mittelstand auf Grund des gesetzlich festgelegten Kapitalisierungsfaktors regelmäßig zu unzutreffenden und überhöhten Ergebnissen. Es wird daher die Bewertung des Unternehmens nach dem Standard des Wirtschaftsprüferinstitutes (IDW S1) durch einen Wirtschaftsprüfer empfohlen. Diese Bewertungsmethode wird bei berufsständisch korrekter Anwendung von der Finanzverwaltung anerkannt. Zusätzlich, kann die Bewertung im Rahmen einer (Lohnsteuer)Anrufungsauskunft (§ 42e EStG) überprüft werden.

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