Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Missstände in Unternehmen und Behörden werden von den dort Beschäftigten oft zuerst wahrgenommen und deren Hinweise können dafür sorgen, dass Rechtsverstöße aufgedeckt, untersucht, verfolgt und unterbunden werden. Hinweisgeber*innen übernehmen Verantwortung für die Gesellschaft und verdienen daher Schutz vor Benachteiligung aufgrund ihrer Meldung. Mit dem neuen Entwurf eines Gesetzes zum besseren Schutz hinweisgebender Personen soll der Schutz von hinweisgebenden Personen ausgebaut werden.
Das neue Hinweisgeberschutzgesetz fordert von Unternehmen, eine unternehmensinterne Meldestelle vorzuhalten. Dies muss bei Unternehmen ab 250 Mitarbeiter ab dem 2. Juli 2023, bei den meisten Unternehmen ab 50 Mitarbeiter spätestens ab dem 17. Dezember 2023, umgesetzt sein.
Ausführliche Informationen zum neuen Hinweisgeberschutzgesetz, seinen Zielen, Inhalten und der Bedeutung für die Praxis haben wir in einem PDF-Dokument zusammengestellt, dass Sie untenstehend herunterladen können.
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