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Juni 2023

Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz

Renneberg Themenhinweis

Das Hinweis­geber­schutz­gesetz (HinSchG)

Miss­stände in Unter­nehmen und Behör­den werden von den dort Beschäf­tigten oft zuerst wahr­genommen und deren Hin­weise können dafür sorgen, dass Rechts­verstöße auf­gedeckt, unter­sucht, ver­folgt und unter­bunden werden. Hinweis­geber*innen über­nehmen Ver­antwor­tung für die Gesell­schaft und ver­dienen daher Schutz vor Benach­teili­gung aufgrund ihrer Meldung. Mit dem neuen Ent­wurf eines Geset­zes zum besse­ren Schutz hinweis­gebender Per­sonen soll der Schutz von hinweis­gebenden Per­sonen aus­gebaut werden.

Das neue Hinweis­geber­schutz­gesetz fordert von Unter­nehmen, eine unter­nehmens­interne Melde­stelle vor­zuhalten. Dies muss bei Unter­nehmen ab 250 Mit­arbeiter ab dem 2. Juli 2023, bei den meisten Unter­nehmen ab 50 Mit­arbeiter spätes­tens ab dem 17. Dezember 2023, umgesetzt sein.

Ausführ­liche Infor­mationen zum neuen Hinweis­geber­schutzgesetz, seinen Zielen, Inhal­ten und der Bedeutung für die Praxis haben wir in einem PDF-Dokument zusammen­gestellt, dass Sie unten­stehend herunter­laden können.

Für weitere Infor­mationen können Sie mich gerne auch direkt kontak­tieren.

Beachten Sie dazu auch gerne unsere weiteren Beiträge auf der Renneberg Unternehmensseite bei LinkedIn – Sie sind herzlich eingeladen, Follower zu werden!