März 2026
Neue Meldepflichten bei Kryptowährungen ab 2026
Ab dem 1. Januar 2026 treten umfassende neue Meldepflichten für Kryptowährungen und andere digitale Vermögenswerte in Kraft. Diese ergeben sich aus dem Gesetz zur Umsetzung der EU Richtlinie 2023/2226 (DAC8), insbesondere dem neuen Kryptowerte Steuertransparenz Gesetz (KStTG). Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Änderungen und deren Auswirkungen.
1. Hintergrund und Zielsetzung
Mit den neuen Regelungen wird die Steuertransparenz im Bereich digitaler Finanzprodukte deutlich erhöht. Ziel ist es, die Gleichmäßigkeit der Besteuerung sicherzustellen und Steuerumgehungen zu erschweren. Die Finanzbehörden erhalten künftig detaillierte Informationen über Transaktionen mit Kryptowerten, wodurch die wirtschaftlichen Aktivitäten der Nutzer transparenter werden.
2. Wer ist betroffen?
- Anbieter von Kryptowerte Dienstleistungen (z. B. Verwahrung, Handel, Tausch von Kryptowerten), die in einem EU Mitgliedstaat zugelassen sind
- Kryptowerte Betreiber, die ihre Dienstleistungen in der EU anbieten oder Nutzer mit Wohnsitz in der EU haben
- Auch Anbieter außerhalb der EU, deren Nutzer in der EU ansässig sind, werden erfasst und müssen sich in einem EU Mitgliedstaat registrieren
3. Was wird gemeldet?
Die Meldepflichten betreffen insbesondere folgende Informationen:
- Allgemeine personenbezogene Daten der Nutzer (inkl. Steueridentifikationsnummer)
- Anzahl und Art der transferierten Einheiten
- Zeitpunkte und beizulegende Zeitwerte (Fair Market Values) der Transaktionen
- Bei Tausch von Kryptowerten gegen gesetzliche Zahlungsmittel: der gesamte Wert der Transaktionen im Meldejahr
4. Meldepflichtige Vorgänge
Erfasst werden insbesondere:
- Verwahrung von Kryptowerten für Dritte
- Betrieb von Handelsplattformen für Kryptowerte
- Tausch von Kryptowerten gegen andere Kryptowerte oder gesetzliche Zahlungsmittel
Eine Meldepflicht besteht nur, wenn die Nutzer in der EU ansässig und Kunden eines meldepflichtigen Anbieters sind.
5. Fristen und Inkrafttreten
- Die neuen Meldepflichten gelten ab dem 1. Januar 2026
- Der erste Meldezeitraum ist das Kalenderjahr 2026
6. Weitere Hinweise
- Die Meldepflichten betreffen primär die Anbieter von Kryptowerte Dienstleistungen. Für Nutzer bedeutet dies, dass ihre Transaktionen künftig den Finanzbehörden automatisch gemeldet werden
- Die neuen Regelungen ergänzen bestehende Meldepflichten, etwa nach dem Finanzkonten Informationsaustauschgesetz, und werden durch einen zwischenstaatlichen Informationsaustausch innerhalb der EU flankiert
7. Handlungsempfehlung
Bitte prüfen Sie, ob und in welchem Umfang Sie von den neuen Meldepflichten betroffen sind. Halten Sie Ihre steuerlichen Unterlagen zu Kryptowerten und digitalen Vermögenswerten sorgfältig bereit und achten Sie auf die korrekte Angabe Ihrer Steueridentifikationsnummer bei der Nutzung entsprechender Dienstleistungen.
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Autor dieses Beitrags:
Yannick Huß
Steuerberater
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