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September 2025

Minderheitsbeteiligung als erster Schritt zur Nachfolgeregelung

Unternehmensübergaben sind auch immer eine persönliche Angelegenheit. Die Entscheidung, die Inhaberschaft abzugeben, wird nicht nur von wirtschaftlichen Überlegungen und einem persönlichen Übergabewunsch beeinflusst, sondern steht oft auch im Spannungsfeld mit einer gewachsenen Bindung an das Unternehmen.

Diese Kombination erschwert nicht selten, eine Mehrheit oder gar die vollständige Inhaberschaft am Unternehmen zu übergeben. Minderheitsbeteiligungen können dabei Abhilfe schaffen – sowohl ökonomisch als auch emotional.

Zentrale Punkte bei einer Übergabe durch Minderheitsbeteiligungen:

1. Schrittweise Übergabe

Egal, ob die Ambitionen darin liegen, das Unternehmen innerhalb der Familie, an einen Angestellten, einen vertrauten Mitbewerber oder einem sonstigen strategischen Partner zu übergeben: Ein schrittweiser Verkauf durch Minderheitsbeteiligungen erlaubt es dem Inhaber, sich nach und nach vom Unternehmen zu lösen. Dabei behält er zunächst die Mehrheit der Gesellschaft und kann seinen Einfluss wahren. Dies ermöglicht einerseits, den Wissenstransfer an die neue Inhaberschaft und Unternehmensleitung aktiv zu begleiten, was für den nachhaltigen Erfolg und die Stabilität während der Übergangsphase von Bedeutung ist. Andererseits kann der Inhaber während der Übergabe Einfluss auf die Kultur- und Wertorientierung nehmen und diese bereits in der neuen Inhaberschaft und deren Leitung verankern. Durch dieses Verankern entscheidet er, wofür das Unternehmen steht – nicht nur in der Gegenwart, sondern auch in der Zukunft.

2. Mögliche Auflagen bei externen Investoren

Was für den Inhaber vorteilhaft ist, kann aus Sicht externer Finanzinvestoren (etwa Private-Equity-Unternehmen) als nachteilig empfunden werden. Durch das Festhalten an einem Mehrheitsanteil besteht für Investoren das Risiko eingeschränkter Entscheidungsmöglichkeiten. Um diesem Risiko entgegenzuwirken, können vertragliche Zustimmungsvorbehalte oder Vetorechte vereinbart werden. Dabei bedeutet ein Zustimmungsvorbehalt, dass bestimmte unternehmerische Entscheidungen nur mit Zustimmung des Investors getroffen werden können. Wichtig ist, sich bewusst zu machen, dass eine abgestimmte Entscheidungsfindung innerhalb des Gesellschafterkreises herausfordernd sein kann, jedoch eine zentrale Voraussetzung für eine erfolgreiche Unternehmensübergabe darstellt.

3. Zeitliche Selbstbestimmung

Mit dem Verkauf von Minderheitsanteilen beginnt der Einstieg in den Ausstiegsprozess. Solange die Mehrheit der Gesellschaftsanteile in den Händen des Inhabers liegt, entscheidet dieser, wie schnell der Übergabeprozess voranschreitet. So kann sichergestellt werden, dass die Übergabe nach den eigenen Vorstellungen gestaltet wird. Sollte sich abzeichnen, dass die geplante Übergabe nicht wie gewünscht verläuft, besteht die Möglichkeit, den Prozess zu verlängern, zu korrigieren oder – im Ausnahmefall – Anteile wieder zu übernehmen, um anschließend eine alternative Nachfolgeregelung zu finden. Dabei ist allerdings zu bemerken, dass der Ausnahmefall eines Rückerwerb komplex ist und finanziell als auch organisatorisch gut vorbereitet sein muss.

4. Finanzierungsvorteile & Risikoverteilung

Ein weiterer Vorteil beim Verkauf von Minderheitsanteilen zeigt sich in der Vielfalt der Finanzierungsstruktur. Nebst dem Kaufpreis der Minderheitsanteile werden häufig ergänzende Instrumente wie Verkäuferdarlehen eingesetzt. Dies ermöglicht es dem Käufer, seine Liquiditätsbedarfe besser zu steuern – und dem Verkäufer gleichzeitig, den Kaufpreis zu strecken und an den zukünftigen Geschäftserfolg zu koppeln. Durch die laufende Verzinsung des Verkäuferdarlehens entsteht für den bisherigen Inhaber ein kontinuierlicher Ertrag, der über den einmaligen Kaufpreis hinausgeht und durch die verbleibenden Anteile profitiert er an einer potenziellen Wertsteigerung des Unternehmens. Gleichzeitig wird das finanzielle Engagement auf mehrere Komponenten verteilt, wodurch eine erste Risikodiversifikation erfolgt. Darüber hinaus profitiert der Inhaber bei Minderheitsbeteiligungen einer weitergehenden Risikoteilung: Zukünftige Geschäftsentwicklungen – seien es operative Herausforderungen, strategische Entscheidungen oder unerwartete Belastungen – verteilen sich auf beide Gesellschafter. Dies kann für den neuen Teilhaber wie auch für den bisherigen Inhaber gleichermaßen entlastend wirken und das Unternehmen insgesamt widerstandsfähiger machen.

Die Übergabe eines Unternehmens ist nie nur eine ökonomische Entscheidung – sie ist vor allem ein persönlicher Schritt. Eine Minderheitsbeteiligung kann hier nicht nur ein strategisches Instrument zur Absicherung und Wertsteigerung sein, sondern vor allem auch ein emotionaler Türöffner: Sie erlaubt es dem Inhaber, sich langsam vom Lebenswerk zu lösen und die neue Rolle als Mentor und Gestalter aktiv anzunehmen. Was Bereitschaft zur Unternehmensübergabe bedeutet, können Sie in unserem Fachbeitrag zu „Exit Readiness“ erfahren.

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Autor dieses Beitrags:

Jens M. Wellbrock

Jens M. Wellbrock
Managing Director

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