Juli 2026
Kurswechsel vor der Klippe: Restrukturierung mit StaRUG statt Insolvenz

Der Kompass in der Krise
Wenn die Zahlen warnen und die Liquidität spürbar enger wird, braucht es einen Plan, der sowohl Ruhe als auch Handlungssicherheit bringt. Das Restrukturierungsverfahren nach dem StaRUG (Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetzes) ist genau dafür konzipiert: Es erlaubt Unternehmen, drohende Zahlungsunfähigkeit gezielt abzuwenden, ihre Finanzierung zu ordnen und das Vertrauen ihrer Stakeholder zu stabilisieren – bevor die Insolvenz überhaupt zum Thema wird. Der besondere Charme liegt in der Kombination aus Diskretion, Steuerbarkeit und einer rechtlich belastbaren Mehrheitsmechanik, die Blockaden auflöst und Entscheidungsspielräume schafft.
1. Was das StaRUG wirklich leistet
Seit dem Jahreswechsel 2020/2021 gibt das StaRUG Unternehmen die Möglichkeit, im Vorfeld einer Insolvenz strukturiert zu sanieren. Es eröffnet einen rechtssicheren Rahmen, in dem ein Restrukturierungsplan entwickelt, mit ausgewählten Gläubigern verhandelt und – falls erforderlich – vom Gericht bestätigt werden kann. Anders als bei einer außergerichtlichen Einigung, die auf Einstimmigkeit angelegt ist, genügt im StaRUG der qualifizierte Mehrheitsbeschluss. Das senkt die Abhängigkeit von einzelnen Gegenstimmen und verschiebt das Verfahren von der reinen Zustimmungsschlacht hin zu einer lösungsorientierten Entscheidungsfindung. Besonders vorteilhaft ist, dass das Verfahren grundsätzlich nicht öffentlich ist. Die Sanierung kann damit ohne Reputationsschaden und ohne operative Unruhe gesteuert werden. Auch bleibt die Geschäftsführung am Ruder: Sie entwickelt Strategie, Prioritäten und Zeitplan und verantwortet die Umsetzung aus einer Hand.
2. Für welche Fälle sich StaRUG eignet – und wofür nicht
Das StaRUG entfaltet seine größte Wirkung, wenn die Ursachen der Krise primär finanzieller Natur sind. Geht es also um Entschuldung, Laufzeitverlängerungen, Zins- und Tilgungsanpassungen oder die gezielte Entlastung einzelner Verbindlichkeiten, spielt der Restrukturierungsrahmen seine Stärken aus. Nicht geeignet ist er, wenn die Unternehmenskrise im Kern operativ oder strategisch bedingt ist und weitreichende Eingriffe in Verträge oder Personalstrukturen notwendig wären. Denn das StaRUG erlaubt weder die einseitige Beendigung ungünstiger Verträge gegen den Willen des Vertragspartners noch Eingriffe in Arbeitnehmerrechte. In solchen Konstellationen bieten Eigenverwaltung oder Schutzschirm als insolvenzrechtliche Verfahren den breiteren Werkzeugkasten.
3. Früh beginnen heißt Optionen sichern
Der zentrale Erfolgsfaktor ist der Zeitpunkt. Das StaRUG setzt drohende, nicht eingetretene Zahlungsunfähigkeit voraus. Praktisch bedeutet das: Das Unternehmen muss fällige Verbindlichkeiten noch bedienen können, auch wenn die Prognose kritisch ist. Wer zu spät kommt, verbaut sich den Zugang zu diesem Instrument. Je früher die Weichenstellung, desto größer die Freiheitsgrade bei der Liquiditätsplanung, der Gläubigeransprache und der Ausgestaltung des Plans. Während des gesamten Prozesses ist es entscheidend, die Nicht-Eintrittsvoraussetzungen – insbesondere keine bereits eingetretene Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung – fortlaufend zu dokumentieren. Diese Nachweise sind nicht nur rechtlich erforderlich, sie stärken auch das Vertrauen der beteiligten Gläubiger.
4. Die Mehrheitsmechanik als Gamechanger
Der Restrukturierungsplan ist das Herzstück des Verfahrens. Er definiert Maßnahmen, Zeitplan und wirtschaftliche Wirkungen und legt fest, welche Gläubiger einbezogen werden. Anders als in der Insolvenz sind nicht alle Gläubiger betroffen; die Geschäftsleitung entscheidet gezielt, welche Gruppen einbezogen werden, um die Finanzierung wieder tragfähig zu machen und das operative Geschäft nicht zu stören. Die Zustimmung erfordert eine qualifizierte Drei-Viertel-Mehrheit innerhalb der betroffenen Gläubigergruppen. Diese Mehrheitsregel macht den Unterschied zur außergerichtlichen Sanierung, die am Veto einzelner scheitern kann. Zudem besteht die Möglichkeit, widersprechende Gläubiger oder sogar ganze Gruppen zu überstimmen, sofern die gesetzlichen Schutzmechanismen gewahrt bleiben. Für zusätzliche Rechtssicherheit kann der Plan gerichtlich bestätigt werden – ein Schritt, der sich insbesondere dann empfiehlt, wenn nicht alle Gläubiger von sich aus mitgehen.
5. Diskretion als Standortvorteil
Die nicht öffentliche Ausgestaltung schützt Reputation und Geschäftsbeziehungen. Kunden und Lieferanten erfahren regelmäßig nur das Nötigste, während die operativen Abläufe stabil bleiben. Auch für die betroffenen Gläubiger kann das Verfahren vorteilhaft sein, weil planbasierte Quoten oft einen besseren wirtschaftlichen Ausgang bieten als der mögliche Ausfall in einer späteren Insolvenz. So entsteht – richtig strukturiert – ein Gleichklang der Interessen: Das Unternehmen gewinnt Zeit und Handlungsspielraum, die Gläubiger erhalten berechenbare Rückflüsse und die Belegschaft profitiert von erhöhter Bestandssicherheit.
6. Abgrenzung zu Eigenverwaltung und Schutzschirm
Alle Wege zielen auf Stabilisierung, doch sie unterscheiden sich in Timing und Eingriffstiefe. Die StaRUG-Restrukturierung ist präventiv, diskret und selektiv: Sie wirkt dann, wenn die Zahlungsfähigkeit noch besteht, aber Risiken absehbar sind, und wenn die Entlastung primär finanzieller Natur ist. Die Eigenverwaltung und der Schutzschirm sind demgegenüber insolvenzrechtliche Verfahren, die eingesetzt werden, wenn Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bereits eingetreten ist oder tiefere operative Schnitte notwendig sind. Sie ermöglichen zwar weitergehende Maßnahmen, gehen aber mit der Öffentlichkeitswirkung und den insolvenztypischen Rahmenbedingungen einher.
7. Der typische Ablauf in der Praxis
Am Anfang steht eine schonungslose Bestandsaufnahme. Das Unternehmen analysiert Liquidität, Profitabilität und Kapitalstruktur, identifiziert Krisenursachen und modelliert Szenarien. Darauf folgt die Entwicklung des Restrukturierungsplans, der Elemente eines Insolvenzplans mit den Anforderungen eines belastbaren Businessplans verbindet. Er beschreibt Maßnahmen, Meilensteine und die finanzielle Wirkung auf alle betroffenen Gruppen. Anschließend beginnt die strukturierte Gläubigeransprache. Es gilt, die Gläubigerarchitektur zu verstehen, sinnvolle Gruppen zu bilden und Mehrheiten vorzubereiten. Wo nötig, wird ein Restrukturierungsbeauftragter einbezogen, der die rechtlichen Anforderungen prüft und die Interessen der Gläubiger wahrt. In einem nächsten Schritt wird der Plan dem Gericht vorgelegt, das die Rechtmäßigkeit kontrolliert und den Abstimmungstermin ansetzt. Der Abschluss liegt in der gerichtlichen Beschlussfassung. Tragfähige Pläne mit sauberer Gruppenbildung und realistischer Liquiditätsplanung erreichen die erforderlichen Mehrheiten, werden bestätigt und können unmittelbar umgesetzt werden.
8. Zeit und Kosten realistisch planen
Erfahrungsgemäß dauert ein StaRUG-Verfahren in der Größenordnung von etwa sechs Monaten, beginnend mit der Vorbereitungsphase, über die Abstimmung mit Restrukturierungsbeauftragtem und Gericht bis hin zur Durchführung des Abstimmungstermins. Die tatsächliche Dauer hängt vom Komplexitätsgrad, der Zahl der betroffenen Gläubiger und der Verfügbarkeit von Unterlagen ab. Die Kosten setzen sich im Wesentlichen aus den Honoraren der beratenden Experten, der vom Gericht festgesetzten Vergütung des Restrukturierungsbeauftragten, den Gerichtskosten sowie der vereinbarten Planquote zur Abfindung der Gläubiger zusammen. Die Vergütung des Restrukturierungsbeauftragten ist zeitbezogen und gedeckelt, die Gerichtskosten werden regelmäßig als Vorschuss fällig. Wirtschaftlich sinnvoll ist das Verfahren insbesondere dann, wenn durch die finanzielle Entlastung Substanz und Arbeitsplätze erhalten werden und die Restrukturierung die Basis für tragfähiges Wachstum legt.
9. Entwicklung und Signalwirkung aus der Praxis
Die Zahl der StaRUG-Fälle war in den Anfangsjahren überschaubar, nimmt inzwischen jedoch zu. Das Verfahren zeigt seine Stärke vor allem in komplexeren Finanzierungsstrukturen und bei größeren Volumina. Prominente Anwendungen haben verdeutlicht, wie wirkungsvoll sich Finanzverbindlichkeiten im Vorfeld einer Insolvenz ordnen lassen, und dass der Rahmen auch in einem europäischen Kontext tragfähig ist. Die Tendenz ist klar: Weniger spektakuläre Fälle in der Öffentlichkeit, dafür gezielte, substanzerhaltende Lösungen hinter den Kulissen – genau dort, wo Stabilität und Kontinuität den größten Wert schaffen.
10. Jetzt den Kurs setzen
StaRUG ist kein Selbstläufer, sondern ein anspruchsvoller, gut zu orchestrierender Prozess. Wer jedoch früh die Signale erkennt, die richtigen Prioritäten setzt und die Sanierung konsequent plant, steigert die Chancen auf eine belastbare Lösung erheblich.
Es geht nicht nur um die Abwehr der Krise, sondern um die aktive Gestaltung einer robusten Zukunft.
Wenn Sie prüfen möchten, ob das Restrukturierungsverfahren nach StaRUG der passende Weg für Ihr Unternehmen ist, sprechen Sie mich an. Gemeinsam entwickeln wir einen Plan, der diskret, rechtssicher und wirkungsorientiert genau das umsetzt, was Ihr Unternehmen jetzt braucht.
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Autor dieses Beitrags:

Dr. Matthias Lindgen
Rechtsanwalt
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