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Mai 2024

Sweat Equity – Mehrwert für Mitarbeitende und Unternehmen

Mitarbeiterbeteiligungsprogramme gewinnen zunehmend an Bedeutung, insbesondere in Start-ups und jungen Unternehmen, die oftmals nur über begrenzte finanzielle Ressourcen verfügen. Eine spezielle Form solcher Programme ist das sogenannte Sweat Equity, bei dem Mitarbeitende nicht durch den Einsatz von Kapital, sondern durch ihre Arbeitsleistung Unternehmensanteile bzw. oder Optionen auf Anteile erwerben. Insbesondere in der frühen Phase eines Unternehmens, in der Liquidität knapp ist, kann Sweat Equity ein effektives Mittel sein, um Talente zu gewinnen und zu binden. Die Mitarbeitenden erhalten im Austausch für ihr Engagement Unternehmensanteile oder Optionen auf Anteile, ohne hierfür eine klassische Kapitalbeteiligung leisten zu müssen.

1.      Vorteile von Sweat Equity

  • Mitarbeitermotivation und -identifikation: Eine Beteiligung der Mitarbeitenden an der Wertentwicklung des Unternehmens kann die Motivation und Identifikation mit dem Unternehmen steigern.
  • Liquiditätsschonung: Das Unternehmen kann laufende Lohn- und Gehaltszahlungen reduzieren, da ein Teil der Vergütung in Form von Anteilen gewährt wird.
  • Bindung: Beteiligungsprogramme binden Schlüsselkräfte langfristig, da Beteiligungen häufig mit entsprechenden Vesting-Perioden verknüpft sind.

2. Steuerliche Beurteilung

Bei der Implementierung von Sweat Equity sind neben den rechtlichen Rahmenbedingungen auch die steuerlichen Implikationen zu berücksichtigen. Im Fokus steht dabei die Frage, wann und wie hoch die Besteuerung erfolgt.

  • Zeitpunkt der Besteuerung:
    In der Regel erfolgt die Besteuerung zum Zeitpunkt des Zuflusses des geldwerten Vorteils, also der Zeitpunkt, in dem die Anteile auf den Mitarbeitenden rechtlich übertragen werden.
  • Bemessungsgrundlage:
    Als Grundlage für die Besteuerung gilt der gemeine Wert der Anteile. Dieser Wert ist durch eine Unternehmensbewertung zu ermitteln, wobei steuerlich zulässige Bewertungsvereinfachungsverfahren angewendet werden können.
  • Art der Besteuerung:
    Sweat Equity wird grundsätzlich als Arbeitslohn behandelt und unterliegt damit der Lohnsteuerpflicht sowie der Sozialversicherung. Der anschließende weitere Wertzuwachs sowie etwaige Gewinnausschüttungen unterliegen dagegen der günstigeren Kapitalertragsteuer bzw. Abgeltungssteuer.
  • Vorteile durch steuerliche Begünstigungen:
    Der Gesetzgeber hat mit der Einführung einer Sondervorschrift (§ 19a EStG) die steuerlichen Rahmenbedingungen für Mitarbeiterbeteiligungsprogramme verbessert. So kann unter bestimmten Voraussetzungen die Besteuerung des geldwerten Vorteils auf einen späteren Zeitpunkt (z. B. bei Anteilsveräußerung) verschoben werden. Darüber hinaus ist die Ausgabe von Mitarbeiterbeteiligungen durch einen steuerlichen Freibetrag von derzeit EUR 2.000 steuerlich begünstigt. Allerdings gelten die steuerlichen Begünstigungen nur für Unternehmen bestimmter Größenklassen (z. B. Mitarbeiter < 1.000) sowie einer gewissen Unternehmensdauer (Gründung < 20 Jahre).

3. Alternative: Virtuelle Mitarbeiterbeteiligung

Sofern eine Erweiterung des Gesellschafterkreises durch die Gewährung von Anteilen an Mitarbeitende nicht gewünscht ist, stellen virtuelle Mitarbeiterbeteiligungsprogramme eine mögliche Alternative dar. Hierbei werden Mitarbeitende ebenfalls am Wertzuwachs des Unternehmens beteiligt, ohne dass ihnen die gesellschaftsrechtlichen Mitbestimmungs- und Kontrollrechte zuteilwerden. Eine Besteuerung des geldwerten Vorteils erfolgt in diesem Fall ebenfalls erst im Zuflusszeitpunkt des Wertzuwachses. Im Gegensatz zu einer echten Beteiligung werden die Einkünfte aus einer virtuellen Mitarbeiterbeteiligung jedoch nicht als Kapitaleinkünfte, sondern als Arbeitseinkommen klassifiziert, sodass der realisierte Wertzuwachs auf Ebene der Mitarbeitenden einer höheren Besteuerung unterliegt.

4. Fazit

Sweat Equity ist ein innovatives und wirksames Instrument zur Mitarbeiterbindung und -motivation, dass aufgrund der Bindungswirkung wichtiger Mitarbeitenden nicht nur für Start-ups interessant ist. Die Gewährung echter Mitarbeiterbeteiligungen ist steuerlich durch entsprechende Freibeträge und eine zeitliche Verschonung der Besteuerung begünstigt. Virtuelle Beteiligungsprogramme bieten dagegen den Vorteil einer effizienteren Corporate-Governance-Struktur, da der Gesellschafterkreis in diesem Fall nicht durch Mitarbeitende erweitert wird. Allerdings ist diese Art der Beteiligung mit einer höheren Besteuerung des Wertzuwachses auf Ebene der Mitarbeitenden verbunden. Da bei Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen neben den steuerlichen Implikationen auch die gesellschafts- und arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten sind, ist zu empfehlen, bei der Einführung entsprechender Modelle steuerliche und rechtliche Beratung hinzuzuziehen.

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Autor dieses Beitrags:

Eike Andresen

Eike Andresen

Partner
Wirtschaftsprüfer
Steuerberater

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