Oktober 2024
Bei Pkw, die sowohl zu betrieblichen als auch zu privaten Zwecken verwendet werden, kann die Privatnutzung – sofern die betriebliche Nutzung überwiegt – entweder nach der Fahrtenbuchmethode oder aber unter Anwendung der sog. 1 %-Methode ermittelt werden. Da die Finanzverwaltung an die Fahrtenbuchmethode relativ hohe Anforderungen stellt, wird die private Nutzung in der Praxis weit überwiegend nach der 1 %-Methode berechnet. Dabei wird der privaten Nutzung – es genügt hier die private Nutzungsmöglichkeit – monatlich 1 % des Bruttolistenpreises des Fahrzeuges im Moment der Erstzulassung (Bruttolistenneupreis) zugrunde gelegt.
Handelt es sich bei dem gemischt genutzten Pkw um ein Elektro- bzw. ein Hybridfahrzeug, gelten steuerliche Vergünstigungen. Bei der Ermittlung der privaten Nutzung wird der Bruttolistenneupreis nur zu 50 %, u.U. sogar nur zu 25 % zugrunde gelegt.
Welche Regelung für Fahrzeuge, die im Jahre 2024 angeschafft worden sind, im Einzelnen gelten, ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle:
*Für Fahrzeuge, die nach dem 31.12.2024 angeschafft werden, erhöht sich die Reichweite im reinen Batteriebetrieb auf mind. 80 Kilometer.
Diese Vergünstigung, die sich aus § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG ergibt, gilt aber nur für die Ertragsteuer. Für die Umsatzsteuer gilt diese Vergünstigung nicht.
D.h., dass bei der Berechnung der auf die private Nutzung entfallenden Umsatzsteuer in einer Nebenrechnung von dem vollen Bruttolistenneupreis auszugehen ist.
Begründet wird diese Abweichung von der ertragsteuerlichen Regelung damit, dass für Anschaffung und laufende Nutzung jeweils auch die vollen Vorsteuerbeträge abgezogen werden können.
Das diese Begründung sehr kurz gesprungen ist, sieht man daran, dass bei der Ertragsteuer die private Nutzung ermäßigt berechnet wird, obwohl auch dort sämtliche Kosten vollständig geltend gemacht werden können.
Angesichts der häufig deutlich höheren Bruttolistenneupreise der Elektrofahrzeuge im Vergleich zu ähnlichen Verbrennermodellen wird die ertragsteuerliche Vergünstigung der privaten Nutzung durch diese Umsatzsteuerregelung in einem deutlichen Umfang wieder zunichte gemacht.
Beachten Sie dazu auch gerne unsere weiteren Beiträge auf der Renneberg Unternehmensseite bei LinkedIn – Sie sind herzlich eingeladen, Follower zu werden!
Autor dieses Beitrags:
Carsten Schult
Partner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Für weitere Informationen können Sie mich gerne auch direkt kontaktieren!
schult@renneberg-gruppe.de
0551 770771-0
E-Mail: hamburg@renneberg-gruppe.de
Tel. 040 300 6188-400
E-Mail: goettingen@renneberg-gruppe.de
Tel. 0551 770 771-0
E-Mail: : gleichen@renneberg-gruppe.de
Tel. 05508 9766-0
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.
Nur essenzielle Cookies akzeptieren
Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.