Oktober 2025
Was ist der Pflichtteil und wer ist pflichtteilberechtigt?
Was ist der Pflichtteil und wer ist pflichtteilberechtigt?
1. Was ist der Pflichtteil?
Der Pflichtteil ist ein gesetzlich festgelegter Mindestanspruch auf einen Teil des Nachlasses, der pflichtteilsberechtigten Angehörigen des Erblassers zusteht, selbst wenn sie durch Verfügung von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag) enterbt wurden.
2. Voraussetzungen für den Pflichtteilsanspruch
- Eintritt des Erbfalls
- Pflichtteilsberechtigung
- Ausschluss von der Erbfolge
a) Eintritt des Erbfalls
Der Pflichtteilsanspruch entsteht mit dem Erbfall (§ 2317 BGB). Mit dem Tod eines Menschen geht sein Vermögen als Ganzes auf seine Erben über, § 1922 BGB. Er wird zum Erblasser. Die Erbschaft umfasst sodann alle Rechte und Verbindlichkeiten des Erblassers.
b) Pflichtteilsberechtigung
Pflichtteilsberechtigte im Sinne des § 2303 Abs. 1 BGB sind die Abkömmlinge des Erblassers. Abkömmlinge sind alle Personen, die mit dem Erblasser in gerader absteigender Linie verwandt sind. Sie sind gesetzliche Erben der ersten Ordnung (§ 1924 BGB) und wären auch ohne eine Verfügung von Todes wegen zur Erbfolge berufen.
Zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten zählen gemäß § 2303 Abs. 2 BGB auch die Ehegatten (§ 1931 BGB) neben den Abkömmlingen und die Eltern (§ 1925 BGB), sofern kein gesetzlicher Erbe der ersten Ordnung vorhanden ist, § 1930 BGB.
c) Ausschluss von der Erbfolge
Der Pflichtteilsberechtigte müsste zudem wirksam von der Erbfolge durch Verfügung von Todes wegen ausgeschlossen worden sein.
Ein Ausschluss der Erbberechtigung liegt nicht vor, wenn der Pflichtteilsberechtigte nicht durch eine Verfügung von Todes wegen, sondern aus anderen Gründen von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen ist. Dies ist etwa der Fall, wenn er auf sein gesetzliches Erb- oder Pflichtteilsrecht verzichtet hat (§ 2346 BGB) oder ein solcher Verzicht gemäß § 2349 BGB auch gegen ihn als Abkömmling wirkt oder wenn er für erbunwürdig erklärt wurde (§§ 2344, 2345 BGB) oder ihm der Pflichtteil wirksam entzogen worden ist (§ 2333 BGB).
3. Rechtsfolge: Pflichtteilsanspruch
Der Pflichtteilsberechtigte hat einen Anspruch gegen den oder die Erben, der auf Zahlung einer Geldsumme gerichtet ist. Der Pflichtteilsanspruch beträgt immer die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, § 2303 Abs. 1 S. 2 BGB.
4. Praxis-Tipps
Wir unterstützen Sie sowohl bei der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen, sowie bei der Verteidigung gegen solche Ansprüche. Dazu prüfen wir das Testament, bestimmen die Pflichtteilsquote sowie die Höhe des Pflichtteils- bzw. Pflichtteilsergänzungsanspruchs. Zudem fordern wir für Sie ein vollständiges Nachlassverzeichnis an oder erstellen dieses, um eine transparente und korrekte Anspruchsberechnung zu gewährleisten. Mit unserer Erfahrung im Erbrecht setzen wir Ihre Ansprüche konsequent durch – außergerichtlich und, falls erforderlich, auch gerichtlich.
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Autorin dieses Beitrags:
Jessica Beberok
Rechtsanwältin
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