Juli 2022
Renneberg Themenhinweis
Ab dem 1. August 2022 gilt ein neues Nachweisgesetz mit erweiterten Informationspflichten. Demzufolge müssen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zu deren Anstellung und den Bedingungen des Arbeitsvertrages künftig mehr schriftliche Informationen geben als bislang notwendig.
Dies betrifft nicht nur den Umfang an arbeitsrechtlichen Vertragsinhalten, sondern auch den Zeitpunkt, wann diese dem Mitarbeiter zugänglich gemacht werden müssen. Bei Nichtbeachtung drohen hohe Bußgelder.
Damit Sie sich als Arbeitgeber schon jetzt auf die Umstellung vorbereiten können, haben wir die wichtigsten Punkte in einem PDF-Dokument zusammengefasst, das Sie untenstehend herunterladen können.
Für weitere Informationen können Sie mich gerne auch direkt kontaktieren.
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